Auf Mitteilung des SMUL vom 04.10.2011 ergeben sich folgende Veränderungen zur Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft:
1. Wegfall der Förderfähigkeit der Startkalkung beim Waldumbau
2. Harmonisierung der Ausbaustandards beim forstlichen Wegebau
3. Entfall des Strukturquotienten bei der Holzmobilisierungsprämie bei einer gleichzeitiger
Einführung von differenzierten Fördersätzen (durchschnittlichen Größe der Mitgliedsbetriebe)
4. Vollständige Streichung der Förderung von Biotopbäumen und starkem Totholz
5. Entfall des vorzeitigen Vorhabenbeginns
6. Maßnahmen können für zwei auf den Antragsstichtag folgende Ausführungsjahre beantragt werden






