Der Verband
Aktuelles
Holzmarkt
Magazin
Download
Links
| • |
Höhere Pflanzkosten können mit Vorlage von Belegen bis zur vollen Höhe der bisherigen Festbetragssätze geltend gemacht und gefördert werden. |
| • | Festbeträge für Pflanzungen werden nur noch zu 50 % ausgezahlt. |
| • |
Mit der Änderung erfolgt eine Erhöhung der Mindeststückzahlen für die Pflanzung. |
| • |
Eigenleistungen werden nur noch bei Nachweis direkter Lohnzahlungen anerkannt, so dass die unentgeltliche Mithilfe von Familienangehörigen oder die selbst erbrachte Eigenleistung nicht mehr förderfähig ist. |
| • |
Nach 5 Jahren müssen noch 70 % (vorher 80%) der Mindeststückzahlen der jeweiligen Baumart vorhanden sein. |
| • | Flächige Pflanzenausfälle über 0,1 ha müssen nach gebessert werden. |
| • |
Analog der RL 93/2003 erfolgte eine Erhöhung der Mindeststückzahlen bei der Erstaufforstungsförderung auf nicht landwirtschaftlichen Flächen. |
| • |
Eigenleistungen werden nur noch bei Nachweis direkter Lohnzahlungen anerkannt, so dass die unentgeltliche Mithilfe von Familienangehörigen oder die selbst erbrachte Eigenleistung nicht als förderfähig anerkannt wird. |
| • |
Nach 5 Jahren müssen noch 70 % der Mindeststückzahlen der jeweiligen Baumart vorhanden sein. Flächige Pflanzenausfälle über 0,1 ha müssen nachgebessert werden. |
