Änderung der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2007)

Eine konsolidierte Fassung der RL WuF/2007 ist im Förderportal des SMUL unter www.smul.sachsen.de/foerderung/357.htm eingestellt.
Die Änderungen in der Förderrichtlinie dienen zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens, denn durch die Neufassung von Nebenbestimmungen für ELER-finanzierte Maßnahmen werden zusätzliche nationale Regelungen entbehrlich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Letzter Antragsstichtag für Förderanträge im Rahmen der forstlichen Förderung – RL WuF/2007

Maßnahmen für die Jahre 2013 und/oder 2014

Die entsprechenden Informationen des Staatsbetriebes Sachsenforst finden Sie hier.

Änderung der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2007) mit Wirkung vom 27. September 2011

Auf Mitteilung des SMUL vom 04.10.2011 ergeben sich folgende Veränderungen zur Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft:

1. Wegfall der Förderfähigkeit der Startkalkung beim Waldumbau
2. Harmonisierung der Ausbaustandards beim forstlichen Wegebau
3. Entfall des Strukturquotienten bei der Holzmobilisierungsprämie bei einer gleichzeitiger Einführung von differenzierten Fördersätzen (durchschnittlichen Größe der Mitgliedsbetriebe)
4. Vollständige Streichung der Förderung von Biotopbäumen und starkem Totholz
5. Entfall des vorzeitigen Vorhabenbeginns
6. Maßnahmen können für zwei auf den Antragsstichtag folgende Ausführungsjahre beantragt werden

Änderung der Förderung
Förderung gemäß Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft
(RL WuF/2007)

Aktualisierung des Antragsformulars

Ab sofort wurde unter der Internetadresse www.smul.sachsen.de/foerderung/357.htm das Antragsformular (AN) zur RL WuF/2007 in der Fassung 4/2011 eingestellt. Für künftige Förderanträge ist ausschließlich dieses Formular zu verwenden.

Aktualisiert wurden einzelne nationale sowie europäische Rechtsgrundlagen der Förderung. Darüber hinaus wurden die Hinweise zur Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten unter Beachtung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 9. November 2010, Az: C-92/09, C-93/09) angepasst.

Änderung der Zinskonditionen in den meisten Förderprogrammen der KfW

Aufgrund der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt werden die Zinssätze in den meisten Förderprogrammen der KfW ab dem 20.04.2011 angehoben. Die Zinssätze in den ERP-Programmen werden ebenfalls ab dem 20.04.2011 erhöht. Die aktuellen Zinssätze können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen. In der Übersicht wird auch das „Gültig ab“-Datum zu den einzelnen Zinssätzen ausgewiesen.

Aktuelle Konditionen Förderung KfW
Förderung gemäß Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft
(RL WuF/2007)

Neue Antragsformulare für das Ausführungsjahr 2012

ab sofort wurden unter der Internetseite www.smul.sachsen.de die neuen Antragsformulare und die entsprechenden Hinweisblätter zur Antragstellung für die Förderung gemäß Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2007) eingestellt. Die Antragstellung für Maßnahmen gemäß RL WuF/2007 mit Ausführungszeitraum im Jahr 2012 ist somit ab sofort möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Formular AN mit Stand 2/2010 Änderungen dahingehend vorgenommen wurden, dass die Antragsteller künftig auch Angaben zur IBAN und BIC machen müssen. Alle anderen Formulare blieben unverändert mit Stand 1/2010.

Das SMUL bittet um eine möglichst frühzeitige Antragstellung durch die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer.

Förderstrategie des Freistaates Sachsen 2007 - 2013
Die RL WuF/2007 wurde zur Antragstellung freigegeben. Somit können ab sofort entsprechende Förderanträge bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Aktuelle Information zur Förderung nach Richtlinie Wald und Forstwirtschaft:
Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums
Holzheizungsförderung möglich
Die Bundesregierung hat ein Marktanreizprogramm zur Förderung alternativer Energien einschließlich Holzheizungsanlagen in Kraft gesetzt. Das Antragsformular sowie die dazugehörige Richtlinie können Sie im Downloadverzeichnis abrufen.

Förderung des Privat - und Körperschaftswaldes
Förderung der ökologischen Waldmehrung (Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen) - Neuerungen der RL-Nr. RL 93/2003 v. 28.Juni 2005


 
Höhere Pflanzkosten können mit Vorlage von Belegen bis zur vollen Höhe der bisherigen Festbetragssätze geltend gemacht und gefördert werden.
Festbeträge für Pflanzungen werden nur noch zu 50 % ausgezahlt.

 
Mit der Änderung erfolgt eine Erhöhung der Mindeststückzahlen für die Pflanzung.

 
 
Eigenleistungen werden nur noch bei Nachweis direkter Lohnzahlungen anerkannt, so dass die unentgeltliche Mithilfe von Familienangehörigen oder die selbst erbrachte Eigenleistung nicht mehr förderfähig ist.

 
Nach 5 Jahren müssen noch 70 % (vorher 80%) der Mindeststückzahlen der jeweiligen Baumart vorhanden sein.
Flächige Pflanzenausfälle über 0,1 ha müssen nach gebessert werden.
Förderung der Naturnahen Waldbewirtschaftung und der Forstwirtschaft
(allgemeine Forstförderung) - Neuerungen der RL-Nr. 52/2004 v. 28.Juni 2005

 
Analog der RL 93/2003 erfolgte eine Erhöhung der Mindeststückzahlen bei der Erstaufforstungsförderung auf nicht landwirtschaftlichen Flächen.

 
 
Eigenleistungen werden nur noch bei Nachweis direkter Lohnzahlungen anerkannt, so dass die unentgeltliche Mithilfe von Familienangehörigen oder die selbst erbrachte Eigenleistung nicht als förderfähig anerkannt wird.

 
 
Nach 5 Jahren müssen noch 70 % der Mindeststückzahlen der jeweiligen Baumart vorhanden sein. Flächige Pflanzenausfälle über 0,1 ha müssen nachgebessert werden.
Hinweis zu beiden Richtlinien:
Es werden nur Pflanzen gefördert, für die ein Herkunftsnachweis vorliegt. Bei neu unter das Forstsaatgutgesetz fallenden Baumarten werden nur die Herkünfte als förderbar anerkannt, die aus den zertifizierten Herkünften der Deutschen Kontrollvereinigung für Forstsaatgut DKV stammen.
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