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Die umstrittene Novellierung des Bundeswaldgesetzes ist vom Tisch. Darauf
einigte sich am 02. Juli 2009 die Regierungskoalition in Berlin.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das "Gesetz über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz" (HKS) vom 25.
Februar 1969 (BGBl. I S. 149) soll künftig durch eine "Rahmenvereinbarung
Rohholz" (RVR) abgelöst werden. Im Zuge der Diskussion um die Einführung
der RVR hat der Bayerische Waldbsitzerverband wichtige Informationen dazu
zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Mit der Gründung der Versicherungsstelle Deutscher Wald ist es gelungen,
den Waldbesitzern in Deutschland eine zentrale Anlaufstelle für Risiko-
und Versicherungsfragen, insbesondere im Hinblick auf Sturm und Waldbrandgefahren
vor dem Hintergrund des sich vollziehenden Klimawandels, zu schaffen.
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Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat den
Waldzustandsbericht 2008 veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Regionaltage sind in diesem Jahr wieder erfolgreich verlaufen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Der Wirbelsturm am Pfingstmontag hinterließ in einem Gürtel um Torgau – Belgern – Großenhain – Ottendorf Okrilla – Großröhrsdorf eine Spur der Verwüstung. In einem etwa 1000 m breiten Streifen wurden nicht nur Dächer abgedeckt und Fahrzeuge beschädigt, sondern auch Wälder verwüstet. Der Wirbelsturm hat nicht nur flachwurzelnde Fichten umgeworfen, sondern auch Eichen und andere Laubhölzer wie Streichhölzer abgeknickt.
Das gesamte Ausmaß ist noch nicht abzuschätzen. Derzeit geht man von 108.000 Kubikmeter geworfenem Holz aus. Der Waldbesitzerverband, der Staatsbetrieb Sachsenforst und die unteren Forstbehörden stehen in engem Kontakt mit den Waldbesitzern und suchen nach schnellen, sicheren Lösungen.
Die Landratsämter Bautzen und Dresden haben eine Waldsperrung verhängt. In den Waldgebieten herrscht Lebensgefahr! Wir bitten alle Waldbesucher Waldsperrungen ernst zu nehmen. Waldbesitzer müssen bei Aufräumarbeiten äußerst vorsichtig sein.
Besser sei es diese Arbeiten Profis zu überlassen. Bitte halten Sie unbedingt die Unfallverhütungsvorschriften ein! Wir raten Waldbesitzern den Kontakt zu ihrem Förster vor Ort zu suchen.
Auch der Waldbesitzerverband steht seinen Mitgliedern jederzeit unter der Telefonnummer 03520339820 hilfreich zur Verfügung.
Mit Beschluss des Vorstandes der LBG – MOD vom 02.06.2010 würden sich die Beiträge der Forstbetriebe um ca. 120% erhöhen. Ackerbaubetriebe müssten demnach nur noch ca. 40% des ursprünglichen Beitrags und Betriebe mit Tierhaltung mehr als 100% zusätzlich zahlen.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland (LBG-MOD) gab ein Gutachten in Auftrag, um Berechnungsmaßstäbe (Arbeitsbedarfswert) für die Beiträge der versicherten Betriebe pro Kulturart und Hektar, sowie Tier etc. festzulegen.
Für Mittel- und Ostdeutschland ergeben sich daraus folgenden Berechnungseinheiten (pro ha/Tier):
Forst 0,6050
Mähdrusch 0,7150
Grünland 0,6380
Rind 0,7150
etc.
Bisher betrugen die Beiträge folgender Beispielforstbetriebe:
mit 5 ha Wald ca. 47,50 Euro. Nach der neuen Berechnungsgrundlage würde der Beitrag bei ca. 66 Euro liegen.
mit 50 ha Wald ca. 115 Euro brutto. Abzüglich der Bundesmittel von ca. 21 Euro, musste der Forstbetrieb ca. 94 Euro netto an die BG-MOD zahlen. Nach der neuen Berechnungsgrundlage würde der Beitrag bei ca. 246 Euro brutto, abzüglich der Bundesmittel von ca. 48 Euro, bei ca. 198 Euro netto liegen. (Die Bundesmittel sind nur für 2010 verdoppelt wurden.)
mit 500 ha Wald ca. 940 Euro brutto. Abzüglich der Bundesmittel von ca. 200 Euro, musste der Forstbetrieb ca. 740 Euro netto an die BG-MOD zahlen. Nach der neuen Berechnungsgrundlage würde der Beitrag bei ca. 2100 Euro brutto, abzüglich der Bundesmittel von ca. 480 Euro, bei ca. 1620 Euro netto liegen. (Die Bundesmittel sind nur für 2010 verdoppelt wurden.)
Überhaupt nicht betrachtet wurde bei der Ermittlung der Berechnungseinheiten die Unfallhäufigkeit pro Reproduktionsverfahren und der bisherige Deckungsbeitrag der einzelnen Risikogruppen in die Berechnung einzubeziehen, obwohl dies von Geschäftsführung und Vorstand gefordert wurde. Dies soll aber nachgeholt werden.
Das Verhältnis von Beitragsaufkommen und Schadensaufwendungen im Bereich Forst war bisher positiv für die gesamte Versicherungsgemeinschaft. Das heißt der Bereich Forst hat andere Bereiche subventioniert und soll auch weiterhin den Ackerbau subventionieren. Das ist nicht im Interesse der Waldbesitzer.
Am 02.06.2010 hat der Vorstand der LBG – MOD mit einer Gegenstimme die Umsetzung des neuen Beitragsmaßstabes beschlossen.
Die Vertreterversammlung hat dann am 7/8.12.2010 die neue Beitragsatzung abschließend zu beschließen.
Unser Apell an Sie: Noch haben Sie die Chance auf die Entscheidung Einfluss zu nehmen. Sprechen sie deshalb direkt mit ihrem Vertreter in der Vertreterversammlung, damit die Waldbesitzer die anderen Bereiche nicht weiter subventionieren müssen!
Ihren Einwand können Sie richten an:
Johannes Ott Tel.: 03765-64278
Steffen Biedermann Tel.: 0172-8209126
Danny Löschner Tel.: 037320-80208
SWBV
