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Mit Bezug auf eine Mitteilung von Herrn Dr. Immo Hamer von Valtier (Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt e.V.), Mitglied des Vorstandes der LBG MOD und der Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, möchten wir Sie über einen Satzungsänderungsantrag für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft MOD informieren.
Nach einstimmigen Beschluss innerhalb des Vorstandes und des Haushalts-, Beitrags- und Satzungsausschusses der LBG MOD stimmte auch die Vertreterversammlung am 08.12.2011 mehrheitlich einem Satzungsänderungsantrag zu. Dieser soll zu einer Erweiterung der Härtefallregelung führen, wodurch vor allem diejenigen Waldbesitzer welche nicht durch die bisherige Härtefallregelung berücksichtigt wurden, mit einer deutlichen Reduzierung der jährlichen Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft rechnen können. Somit wird in der kommenden Abrechnungsperiode für das Jahr 2011 vor allem der kleinere und Kleinstprivatwald von einer erheblichen Reduzierung des jährlichen Beitrags zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft profitieren können.
In diesem Zusammenhang sind die umfänglichen Widersprüche der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, das positive Abschneiden der Vertreter der Waldbesitzerverbände bei den Sozialwahlen 2011 sowie das Engagement der neu gewählten Vertreter der Waldbesitzerverbände in den Selbstverwaltungsorganen der LBG MOD als Voraussetzung für die aktuellen Entwicklungen zu werten.

Auf der Mitgliederversammlung des Verbandes wurde Herrn Alexander Riedel
zum Ehrenmitglied des Sächsischen Waldbesitzerverbandes gewählt.
Mit der Wahl zum Ehrenmitglied bedankt sich der Verband bei seinem langjährigen
Vorsitzenden für das hohe Engagement und die geleistet Aufbauarbeit.
Glückwünsche an das neue Ehrenmitglied!
Betrüger versenden derzeit im Namen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fiktive Beitragsbescheide für einen "Klimawandel-Entschädigungsfonds (KLEF)". Nach vorliegender Information des LfULG hat ein Landwirt in Sachsen bereits einen solchen "Bescheid" (siehe Anlage) erhalten und sich an die Außenstelle des LfULG zur Klärung des Sachverhaltes gewendet.
Die Bundesanstalt ist bereits informiert und leitet rechtliche Schritte ein. "top agrar" - online warnt vor diesen Betrügereien. Andere Medien haben ebenfalls davon berichtet. Bitte informieren Sie weitere Multiplikatoren, um den Betrügern keine Chance zu geben!

Präsident der AGDW, Philipp zu Guttenberg bei der traditionellen Übergabe des Weihnachtsbaumes an die Kanzlerin
Zum 30.6.2010 wurde die Zulassung folgender Rodentizide widerrufen:
Die Aufbrauchfrist endet am 31.12.2010.
Ein u. a. zugelassenes Mittel gegen Feldmaus, Erdmaus und Rötelmaus ist "Ratron Giftlinsen" (Zulassungsnummer 005388-00; Zulassungsende 31.12.2014).
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die umstrittene Novellierung des Bundeswaldgesetzes ist vom Tisch. Darauf
einigte sich am 02. Juli 2009 die Regierungskoalition in Berlin.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das "Gesetz über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz" (HKS) vom 25.
Februar 1969 (BGBl. I S. 149) soll künftig durch eine "Rahmenvereinbarung
Rohholz" (RVR) abgelöst werden. Im Zuge der Diskussion um die Einführung
der RVR hat der Bayerische Waldbsitzerverband wichtige Informationen dazu
zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Mit der Gründung der Versicherungsstelle Deutscher Wald ist es gelungen,
den Waldbesitzern in Deutschland eine zentrale Anlaufstelle für Risiko-
und Versicherungsfragen, insbesondere im Hinblick auf Sturm und Waldbrandgefahren
vor dem Hintergrund des sich vollziehenden Klimawandels, zu schaffen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat den
Waldzustandsbericht 2008 veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Regionaltage sind in diesem Jahr wieder erfolgreich verlaufen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Der Wirbelsturm am Pfingstmontag hinterließ in einem Gürtel um Torgau – Belgern – Großenhain – Ottendorf Okrilla – Großröhrsdorf eine Spur der Verwüstung. In einem etwa 1000 m breiten Streifen wurden nicht nur Dächer abgedeckt und Fahrzeuge beschädigt, sondern auch Wälder verwüstet. Der Wirbelsturm hat nicht nur flachwurzelnde Fichten umgeworfen, sondern auch Eichen und andere Laubhölzer wie Streichhölzer abgeknickt.
Das gesamte Ausmaß ist noch nicht abzuschätzen. Derzeit geht man von 108.000 Kubikmeter geworfenem Holz aus. Der Waldbesitzerverband, der Staatsbetrieb Sachsenforst und die unteren Forstbehörden stehen in engem Kontakt mit den Waldbesitzern und suchen nach schnellen, sicheren Lösungen.
Die Landratsämter Bautzen und Dresden haben eine Waldsperrung verhängt. In den Waldgebieten herrscht Lebensgefahr! Wir bitten alle Waldbesucher Waldsperrungen ernst zu nehmen. Waldbesitzer müssen bei Aufräumarbeiten äußerst vorsichtig sein.
Besser sei es diese Arbeiten Profis zu überlassen. Bitte halten Sie unbedingt die Unfallverhütungsvorschriften ein! Wir raten Waldbesitzern den Kontakt zu ihrem Förster vor Ort zu suchen.
Auch der Waldbesitzerverband steht seinen Mitgliedern jederzeit unter der Telefonnummer 03520339820 hilfreich zur Verfügung.
Mit Beschluss des Vorstandes der LBG – MOD vom 02.06.2010 würden sich die Beiträge der Forstbetriebe um ca. 120% erhöhen. Ackerbaubetriebe müssten demnach nur noch ca. 40% des ursprünglichen Beitrags und Betriebe mit Tierhaltung mehr als 100% zusätzlich zahlen.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland (LBG-MOD) gab ein Gutachten in Auftrag, um Berechnungsmaßstäbe (Arbeitsbedarfswert) für die Beiträge der versicherten Betriebe pro Kulturart und Hektar, sowie Tier etc. festzulegen.
Für Mittel- und Ostdeutschland ergeben sich daraus folgenden Berechnungseinheiten (pro ha/Tier):
Forst 0,6050
Mähdrusch 0,7150
Grünland 0,6380
Rind 0,7150
etc.
Bisher betrugen die Beiträge folgender Beispielforstbetriebe:
mit 5 ha Wald ca. 47,50 Euro. Nach der neuen Berechnungsgrundlage würde der Beitrag bei ca. 66 Euro liegen.
mit 50 ha Wald ca. 115 Euro brutto. Abzüglich der Bundesmittel von ca. 21 Euro, musste der Forstbetrieb ca. 94 Euro netto an die BG-MOD zahlen. Nach der neuen Berechnungsgrundlage würde der Beitrag bei ca. 246 Euro brutto, abzüglich der Bundesmittel von ca. 48 Euro, bei ca. 198 Euro netto liegen. (Die Bundesmittel sind nur für 2010 verdoppelt wurden.)
mit 500 ha Wald ca. 940 Euro brutto. Abzüglich der Bundesmittel von ca. 200 Euro, musste der Forstbetrieb ca. 740 Euro netto an die BG-MOD zahlen. Nach der neuen Berechnungsgrundlage würde der Beitrag bei ca. 2100 Euro brutto, abzüglich der Bundesmittel von ca. 480 Euro, bei ca. 1620 Euro netto liegen. (Die Bundesmittel sind nur für 2010 verdoppelt wurden.)
Überhaupt nicht betrachtet wurde bei der Ermittlung der Berechnungseinheiten die Unfallhäufigkeit pro Reproduktionsverfahren und der bisherige Deckungsbeitrag der einzelnen Risikogruppen in die Berechnung einzubeziehen, obwohl dies von Geschäftsführung und Vorstand gefordert wurde. Dies soll aber nachgeholt werden.
Das Verhältnis von Beitragsaufkommen und Schadensaufwendungen im Bereich Forst war bisher positiv für die gesamte Versicherungsgemeinschaft. Das heißt der Bereich Forst hat andere Bereiche subventioniert und soll auch weiterhin den Ackerbau subventionieren. Das ist nicht im Interesse der Waldbesitzer.
Am 02.06.2010 hat der Vorstand der LBG – MOD mit einer
Gegenstimme die Umsetzung des neuen Beitragsmaßstabes beschlossen.
Die Vertreterversammlung hat dann am 7/8.12.2010 die neue Beitragsatzung
abschließend zu beschließen.
Unser Apell an Sie: Noch haben Sie die Chance auf die Entscheidung Einfluss zu nehmen. Sprechen sie deshalb direkt mit ihrem Vertreter in der Vertreterversammlung, damit die Waldbesitzer die anderen Bereiche nicht weiter subventionieren müssen!
Ihren Einwand können Sie richten an:
Johannes Ott Tel.: 03765-64278
Steffen Biedermann Tel.: 0172-8209126
Danny Löschner Tel.: 037320-80208
SWBV
