§ 4 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
1) Die Mitgliedschaft für ordentliche und außerordentliche Mitglieder wird durch Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung gegenüber dem Sächsischen Waldbesitzerverband e.V. erworben.
2) Die Mitgliedschaft endet:
1. durch Tod oder - im Falle einer juristischen Person - durch Auflösung,
2. durch schriftliche Kündigung (Austrittserklärung), die unter Wahrung einer sechsmonatigen Frist zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig ist,
3. durch Ausschluss, wenn das Mitglied trotz schriftlicher Abmahnung durch den Vorstand seine Pflichten gegenüber dem Sächsischen Waldbesitzerverband e.V. nachhaltig gröblich verletzt, insbesondere Beschlüsse nicht verfolgt. Der Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied schriftlich mitzuteilen.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1) Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen des Verbandes teilzunehmen, die Einrichtungen des Verbandes zu benutzen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben.
2) Jedes ordentliche Mitglied kann im Rahmen des Vereinsrechts ein anderes stimmberechtigtes Mitglied zur Ausübung des Stimmrechts im Einzelfall schriftlich bevollmächtigen; kein Mitglied darf jedoch mehr als vier Stimmen einschließlich seiner eigenen abgeben.
3) Jedes ordentliche Mitglied hat insbesondere die Pflicht, die Satzung des Verbandes und die Beschlüsse der Organe zu befolgen.
4) Beiträge werden in einer Beitragsordnung geregelt.
§ 6 Organe des Verbandes
1) Organe des Verbandes sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
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