1. Die Süderweiterung der Sperrzone II im LK Bautzen war aufgrund der Ausweitung des Infektionsgeschehens in dieser Richtung notwendig geworden.
  2. Die westliche Erweiterung der Sperrzone I in die Landkreise Nord- bzw. Mittelsachsen hinein ist nicht durch die Ausweitung des Infektionsgeschehens bedingt, sondern dient als Rechtsgrundlage für die geplante Errichtung einer Doppelzäunung in diesem Bereich im Sinne eine Schutzkorridors.
  3. Hinsichtlich der Aufwandsentschädigungen für Jagdausübungsberechtigte war eine redaktionelle Anpassung notwendig. Es gibt keine inhaltlichen Änderungen. Eine diesbezügliche Übersicht finden Sie hier https://www.sms.sachsen.de/download/ASP-uebersicht-Aufwandsentschaedigungen-Jagdausuebungsberechtigte-Sachsen.pdf

 

Hier finden Sie die Links der soeben veröffentlichten Allgemeinverfügungen auf der Seite der LDS:

Tierseuchenbekämpfung | ASP - Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen in der Fassung vom 03.11.2022

Tierseuchenbekämpfung |  ASP - Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen in der Fassung vom 03.11.2022

Tierseuchenbekämpfung | ASP – Anzeigepflicht, Mitwirkung und Entschädigung der Jagdausübungsberechtigten mit zusätzlichen Anordnungen für die in der Anlage genannten Gebiete in der Fassung vom 03.11.2022

 

Auf der Bekanntmachungsseite der LDS  sind diese ebenfalls verlinkt.

Die kartografische Darstellung des o. g. Gebietes als interaktive Karte finden Sie hier im Geoportal-Sachsenatlas .

Sämtliche Dokumente werden zeitnah auch im TSBH Sachsen verlinkt und im PDF-Format eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Jens Achterberg
stv. Leiter LTBZ
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LANDESTIERSEUCHENBEKÄMPFUNGSZENTRUM SACHSEN (LTBZ)

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Tel.: +49 1520 634 2771| Fax: +49 351 825-1899

 

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