- Die Süderweiterung der Sperrzone II im LK Bautzen war aufgrund der Ausweitung des Infektionsgeschehens in dieser Richtung notwendig geworden.
- Die westliche Erweiterung der Sperrzone I in die Landkreise Nord- bzw. Mittelsachsen hinein ist nicht durch die Ausweitung des Infektionsgeschehens bedingt, sondern dient als Rechtsgrundlage für die geplante Errichtung einer Doppelzäunung in diesem Bereich im Sinne eine Schutzkorridors.
- Hinsichtlich der Aufwandsentschädigungen für Jagdausübungsberechtigte war eine redaktionelle Anpassung notwendig. Es gibt keine inhaltlichen Änderungen. Eine diesbezügliche Übersicht finden Sie hier https://www.sms.sachsen.de/download/ASP-uebersicht-Aufwandsentschaedigungen-Jagdausuebungsberechtigte-Sachsen.pdf
Hier finden Sie die Links der soeben veröffentlichten Allgemeinverfügungen auf der Seite der LDS:
Auf der Bekanntmachungsseite der LDS sind diese ebenfalls verlinkt.
Die kartografische Darstellung des o. g. Gebietes als interaktive Karte finden Sie hier im Geoportal-Sachsenatlas .
Sämtliche Dokumente werden zeitnah auch im TSBH Sachsen verlinkt und im PDF-Format eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens Achterberg
stv. Leiter LTBZ
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LANDESTIERSEUCHENBEKÄMPFUNGSZENTRUM SACHSEN (LTBZ)
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