der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen veröffentlicht. Sie beinhaltet die Aufnahme einer nunmehr möglichen Ausnahmegenehmigung zum Verbot der Auslauf- und Freilandhaltung von Schweinen. Alle weiteren Anordnungen der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 bleiben unverändert bestehen.

Hier finden Sie den Link der veröffentlichten Allgemeinverfügungen auf der Seite der LDS:

Tierseuchenbekämpfung | ASP – Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen in der Fassung vom 19. Juli 2023 - 1. Änderung vom 13. September 2023 (sachsen.de).

Auf der Bekanntmachungsseite der LDS  ist diese ebenfalls verlinkt.

Sämtliche Dokumente werden zeitnah auch im TSBH Sachsen verlinkt und im PDF-Format eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Michael Richter

Stellv. Leiter

LANDESTIERSEUCHENBEKÄMPFUNGSZENTRUM SACHSEN (LTBZ)

Stauffenbergallee 2 | 01099 Dresden | Postanschrift: 09105 Chemnitz

Tel.: +49 351 825 2400 | Fax: +49 351 825-1899

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