Es wurden aber in begrenztem Umfang zusätzliche Haushaltsmittel für Auszahlungen im Jahr 2024 für die Forstförderung freigegeben. Deshalb gilt ab sofort folgendes:

  • Förderanträge für Forstwirtschaftlichen Wegebau mit Ausführungen in den Jahren 2023 und 2024 können derzeit nicht bewilligt werden.Eine Antragstellung ist aus diesem Grund nicht zu empfehlen, da Angebote und ggf. notwendige Genehmigungen oftmals zeitlich befristet sind und sich in der Zwischenzeit Kostenpositionen verändern können.
     
  • Förderanträge für Waldumbau mit Ausführung und Abrechnung im Jahr 2023 (z. B. reine Naturverjüngung) können aktuell aufgrund fehlender Mittel nicht bewilligt werden. Eine Bewilligung von Vorhaben mit Abrechnung im Jahr 2024 (geplanter Ausführungszeitraum bis maximal Ende Oktober 2024) ist jedoch möglich.

Die Waldumbaumaßnahmen können mit den neuen Antragsformularen für FRL WuF/2023, die auf der Internetseite eingestellt sind, beantragt werden. Die automatisierten Eingangsbestätigungen für Förderanträge können voraussichtlich erst ab Mitte Oktober wieder verschickt werden. Bis dahin kann bei Bedarf in der Bewilligungsbehörde per Email nachgefragt werden, ob ein Förderantrag eingegangen ist.

Die bis zum Stichtag 30.06.2023 eingegangenen Förderanträge für Waldschutzmaßnahmen können voraussichtlich alle bis Ende dieses Jahres bewilligt und ausgezahlt werden. Dasselbe gilt für Waldschutzanträge (Transport auf Lagerplätze, Lagerplätze, Entrindung), die aufgrund der begrenzten Verlängerung im Vogtlandkreis bis zum 13.11.2023 gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Thomann
Referent - Desk Officer
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