https://www.pefc.de/neuigkeiten/pefc-deutschland-passt-gebuhrenordnung-fur-die-teilnahme-am-pefc-fordermodul-an

 Die neue Gebührenordnung wird für Betriebe ab 100 ha wirksam. Sie gilt für neue Beantragungen ab Ende März 2024.

 Hans Kraske, PEFC-Regionalmanager Sachsen

 

 

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