und der Sperrzone I (Pufferzone) entsprechend angepasst. Mit Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2425 der Kommission vom 9. September 2024 wurde Anhang I der Durchführungsverordnung 2023/594 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest geändert und insofern den erfolgreichen Bekämpfungsmaßnahmen in Sachsen Rechnung getragen. Aufgrund einer durch die Kommission im Nachgang der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU veranlassten geringfügigen Korrektur der Sperrzone I im Landkreis Meißen stimmt die Gebietskulisse der DVO (EU) 2024/2425 nicht vollständig mit den unten angeführten Allgemeinverfügungen überein.

Hier finden Sie die Links der veröffentlichten Allgemeinverfügungen auf der Seite der LDS:

Sperrzone II: Tierseuchenbekämpfung | ASP - 4. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen (sachsen.de)

Sperrzone I: Tierseuchenbekämpfung | ASP - 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen (sachsen.de)

Auf der Bekanntmachungsseite der LDS sind diese ebenfalls verlinkt.

Die kartografische Darstellung der Sperrzonen als interaktive Karte im Geoportal-Sachsenatlas wird im Verlaufe der kommenden Woche auf der Seite der LDS verfügbar sein.

Sämtliche Dokumente werden zeitnah auch im TSBH Sachsen verlinkt und im PDF-Format eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Michael Richter

Stellv. Leiter

LANDESTIERSEUCHENBEKÄMPFUNGSZENTRUM SACHSEN (LTBZ)

Stauffenbergallee 2 | 01099 Dresden | Postanschrift: 09105 Chemnitz

Tel.: +49 351 825 2400 | Fax: +49 351 825-1899

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