Forstförderung
Pressemitteilung
20.10.2023
Landwirtschaftsminister zum Bundeswaldgesetz: „Ich komme aus Baden-Württemberg, da enteignen wir nicht“ – Kein verpflichtender Vorratsaufbau.
29.09.2023
Die Finanzierung der forstlichen Fördermaßnahmen ab dem Jahr 2024 wird derzeit teilweise neu aufgestellt. Deshalb können Maßnahmen aktuell nur sehr eingeschränkt
bewilligt werden.
Anbei finden Sie mit Stand 19. Juli 2023 die aktuellen Zahlen zu Antragstellung und Antragsfläche im BMEL-Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement: Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement (klimaanpassung-wald.de)...
Am 14. Juli 2023 ist die neue Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) in Kraft getreten. Sie ist mit den zugehörigen Dokumenten (förderfähige Baumarten, Festbeträge),
Die novellierte FRL WuF/2023 ist mit Wirkung vom 14. Juli 2023 Inkraft getreten.
Sie finden die Richtlinie unter folgendem Link:
Am 30. August 2022 wurde die FRL WuF/2020 geändert. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Anpassung der Festbeträge für Waldumbau und Erstaufforstung
Was viele nicht wissen: Wie in der Landwirtschaft, kann auch im Forst die angefallene Dieselsteuer auf Antrag zurück erstattet werden. Das können mitunter hohe Beträge sein. Einzelheiten zum Verfahren und den Formblättern finden sich unter dem Link Zoll online - Antragsverfahren (Agrardieselvergütung) des Zolls.