Forstförderung
Information des BMEL/BMUV vom 16.10.2024 über Antragsstopp des Förderprogrammes Klimaangepasstes Waldmanagement
Berlin, 16. Oktober 2024. Das Bundesumwelt- und Landwirtschaftsministerium haben einen Antragsstopp beim Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ ausgesprochen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16. August 2024 wurde die Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) geändert. Die wesentlichen Änderungen sind folgende:
Organisation: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Beschreibung:Diese Broschüre informiert Sie zu den Förderangeboten des GAP-Strategieplans 2023-2027 im Freistastaat Sachsen
GAP_Strategieplan_2023-2027.pdf
Das Sächsische Staatsministerium informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie im 2. Halbjahr 2023 besteht auch im Jahr 2024 die Gefahr, dass die Massenvermehrung des Großen Fichtenborkenkäfers (Buchdrucker)
Bitte beachten Sie folgende aktuelle Informationen zur Forstförderung von Aufforstungen und Wegebau im Jahr 2024 nach Förderrichtlinie WuF/2023:
Kassel, den 18. Januar 2024
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert den Neukauf ausgewählter Produkte,
Die EU-Kommission erlässt neue Vorschriften für geringfügige staatliche Beihilfen im Allgemeinen und für geringfügige Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
Brüssel, 13. Dezember 2023
Pressemitteilung
20.10.2023
Landwirtschaftsminister zum Bundeswaldgesetz: „Ich komme aus Baden-Württemberg, da enteignen wir nicht“ – Kein verpflichtender Vorratsaufbau.
29.09.2023
Die Finanzierung der forstlichen Fördermaßnahmen ab dem Jahr 2024 wird derzeit teilweise neu aufgestellt. Deshalb können Maßnahmen aktuell nur sehr eingeschränkt
bewilligt werden.
Anbei finden Sie mit Stand 19. Juli 2023 die aktuellen Zahlen zu Antragstellung und Antragsfläche im BMEL-Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement: Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement (klimaanpassung-wald.de)...
Am 14. Juli 2023 ist die neue Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) in Kraft getreten. Sie ist mit den zugehörigen Dokumenten (förderfähige Baumarten, Festbeträge),
Die novellierte FRL WuF/2023 ist mit Wirkung vom 14. Juli 2023 Inkraft getreten.
Sie finden die Richtlinie unter folgendem Link:
Am 30. August 2022 wurde die FRL WuF/2020 geändert. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Anpassung der Festbeträge für Waldumbau und Erstaufforstung
Was viele nicht wissen: Wie in der Landwirtschaft, kann auch im Forst die angefallene Dieselsteuer auf Antrag zurück erstattet werden. Das können mitunter hohe Beträge sein. Einzelheiten zum Verfahren und den Formblättern finden sich unter dem Link Zoll online - Antragsverfahren (Agrardieselvergütung) des Zolls.