Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
das BMUKN hat heute die Förderrichtlinie „Palu“ zur Wiedervernässung von Moorböden und zur Einführung einer angepassten land- und forstwirtschaftlichen Nutzung bei hohen Wasserständen veröffentlicht. Die Richtlinie ist Teil der nationalen Klimaschutzstrategie im Bereich „natürlicher Klimaschutz“. Ziel ist die Reduktion der Treibhausgasemissionen aus entwässerten Moorböden sowie die Wiederherstellung ihrer Funktion als Kohlenstoffsenken. Die Richtlinie ist beihilferechtlich von der Europäischen Kommission am 14. April 2026 genehmigt worden.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte der Förderrichtlinie:
1. Zweck der Förderung
Zentrales Ziel ist die Reduzierung der Torfzehrung in entwässerten Moorböden durch Wiederherstellung torferhaltender hydrologischer Verhältnisse. Dadurch sollen Emissionen gesenkt und Moorböden perspektivisch wieder als Kohlenstoffsenken etabliert werden. Die Förderung richtet sich ausdrücklich auch an land- und forstwirtschaftlich genutzte Moorbodenflächen, einschließlich Moorwaldstandorte.
2. Fördermodule und Förderkonditionen
Die Richtlinie ist modular aufgebaut und sieht folgende Fördertatbestände vor:
Fördermodul 1 – Beratung und Konzeptentwicklung
- Beratungsleistungen zu Wiedervernässung, Nutzungsmöglichkeiten und betrieblichen Umsetzungskonzepten
- Förderung: bis zu 100 Prozent
Fördermodul 2 – Schaffung der Voraussetzungen für Wiedervernässung
- Aufbau und Anpassung des Wassermanagements
- hydrologische und technische Maßnahmen zur Vorbereitung der Wiedervernässung
- Förderung: bis zu 100 Prozent
Fördermodul 3 – Wiedervernässung und Ausgleichszahlungen
Modul 3.A – Flächenbezogene Kompensation
- Einmalzahlung für Eigentümer bei dauerhafter Wiedervernässung
- Höhe:
- 80 Prozent des Bodenrichtwertes vor Wiedervernässung
- 90 Prozent bei höherem Vernässungsgrad
Modul 3.B – Einkommensausgleich für Bewirtschafter
- Ausgleich für entgangene Deckungsbeiträge
- Höhe: 90 bis 100 Prozent des durchschnittlichen Standarddeckungsbeitrags der letzten fünf Jahre
- Laufzeit: bis zu sieben Jahre
- Bei selbst bewirtschaftetem Eigentum können beide Kompensationen kombiniert werden
Fördermodul 4 – Bewirtschaftung und Paludikultur
- Umstellung auf Nutzung bei hohen Wasserständen (Paludikultur)
- Förderung von Maßnahmen zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung nasser Moorböden
- Förderung: 70 bis 80 Prozent
Geschwindigkeitsbonus
- zusätzlicher Bonus von 20 Prozent auf Maßnahmen der Wiedervernässung (Modul 3)
- Voraussetzung: Antragstellung innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der Richtlinie
3. Finanzrahmen
- Gesamtbudget: rund 1,754 Mrd. Euro bis zum Jahresende 2029 (d.h. rd. 460 Mio. Euro jährlich)
- Finanzierung über den Klima- und Transformationsfonds (KTF)
4. Einordnung für Waldbesitzer
Für Waldbesitzer mit Moorstandorten bedeutet die Richtlinie:
- vollständige Förderung der Planung und technischen Umsetzung der Wiedervernässung
- substanzielle Kompensation für Flächenwertverluste und Nutzungsausfälle
- zusätzliche Einkommenssicherung in der Übergangsphase
- Förderung neuer Bewirtschaftungsformen bei nassen Standortbedingungen
Gleichzeitig ist die Teilnahme mit einer dauerhaften Änderung der Standortbedingungen und Nutzungsmöglichkeiten verbunden.
5. Bewertung aus Verbandssicht
Positiv
- sehr hohe Förderquoten bis hin zur Vollfinanzierung
- klare Kompensationsregelungen für Eigentümer
- finanzielle Absicherung der Umstellung
- zusätzliche Anreize durch Bonusregelungen
Kritisch
- dauerhafte Veränderung der Nutzungsmöglichkeiten auf Moorstandorten
- langfristige Bindung an hohe Wasserstände
- begrenzte Dauer der Einkommenskompensation
- wirtschaftliche Unsicherheit der Paludikultur
- hoher planerischer und administrativer Aufwand
6. Fazit
Die „Palu“-Richtlinie ist ein beihilferechtlich abgesichertes Großprogramm zur Transformation von Moorstandorten. Für Waldbesitzer bietet sie die Möglichkeit einer finanziell unterstützten Anpassung und Umstellung, bedeutet jedoch zugleich eine weitgehende strukturelle Veränderung der forstlichen Nutzung von Moorböden in Richtung dauerhafter Wiedervernässung und alternativer Bewirtschaftungssysteme.
Das BMUKN hat parallel zur heutigen Veröffentlichung der Förderrichtlinie eine Pressemitteilung versendet sowie FAQs online gestellt. Auch das BMLEH, das nach eigener Darstellung intensiv bei der Ausarbeitung der Förderrichtlinie beteiligt war, hat eine Pressemitteilung versendet.
Mit freundlichen Grüßen
Irene Seling
Mit der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (WuF) unterstützt der Freistaat Sachsen Waldbesitzende bei der nachhaltigen Bewirtschaftung und Entwicklung ihrer Wälder.
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen des Waldumbaus, der Erstaufforstung, des Waldschutzes, des forstwirtschaftlichen Wegebaus sowie Projekte forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit der Wälder zu stärken, die biologische Vielfalt zu fördern und die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes langfristig zu sichern.
Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel und unterstützt Maßnahmen zur Entwicklung stabiler und zukunftsfähiger Waldbestände.
Weiterführende Informationen, aktuelle Förderbedingungen, Antragsunterlagen und Formulare finden Sie auf der offiziellen Förderseite des Freistaates Sachsen:
"Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023)"
www.smul-foerderung.sachsen.de/frl-wuf-2023.html