Pressemitteilung20.10.2023 Landwirtschaftsminister zum Bundeswaldgesetz: „Ich komme aus Baden-Württemberg, da enteignen wir nicht“ – Kein verpflichtender Vorratsaufbau.
29.09.2023 Die Finanzierung der forstlichen Fördermaßnahmen ab dem Jahr 2024 wird derzeit teilweise neu aufgestellt. Deshalb können Maßnahmen aktuell nur sehr eingeschränkt bewilligt werden.
Die novellierte FRL WuF/2023 ist mit Wirkung vom 14. Juli 2023 Inkraft getreten.
Pressemitteilung des LfULG zu den Daten bezüglich der Standorteignung von Waldflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen
Hier können Sie sich jederzeit über die aktuelle Waldbrandgefahr in den Regionen von Sachsen informieren.